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Taubblindheit

Taubblindheit in Österreich

In der schriftlichen Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten/Taubblinden vom 12.04.2004 heißt es „[…] dass es in der Europäischen Union ca. 150.000 Hör- und Sehbehinderte gibt“.

In Österreich liegen die Schätzungen bei 1.400 bis 1.600. Aus div. Studien geht hervor, dass etwa 18 Personen von 100.000 taubblind sind. Das bedeutet, dass in Deutschland ca. 15.000, in der Schweiz ca. 1.300 taubblinde Menschen leben.

Österreichisches Bundespflegegeldgesetz, Definition: „[…] Als taubblind gelten Blinde, deren Hörvermögen so hochgradig eingeschränkt ist, dass eine verbale und akustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist.“

„Taubblindheit als eigene Behinderung“ ist seit 2010 in Österreich anerkannt, in der EU seit 2004. Trotzdem zählt diese Gruppe von Betroffenen zu den meist ausgegrenzten Gruppen in der Europäischen Union.